Steuerberater in Oldenburg

Dokumente zur Lohn- und Gehaltsabrechung

Krankmeldungen: Das ändert sich ab 2023

Ab dem  1. Januar 2023 erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigung) für den Arbeitgeber oder die Krankenkasse nicht mehr in Papierform. Der Arzt übermittelt nunmehr die AU-Bescheinigung elektronisch direkt an die Krankenkasse. Es ist jedoch keine automatische Bereitstellung der AU-Bescheinigung für die Arbeitgeber durch die Krankenkasse vorgesehen. Der Abruf der AU-Bescheinigung muss für jede Arbeitsunfähigkeit durch die lohnabrechnende Stelle (Steuerberater) erfolgen. Das Verfahren gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer (nicht für privat versicherte Arbeitnehmer) bei Krankheit, stationärem Krankenhausaufenthalt oder bei Arbeitsunfällen und Betriebskrankheiten. Darunter fallen auch geringfügig entlohnt Beschäftigte (inkl. Rentner, Werkstudenten) und kurzfristige Beschäftigte.

So laufen Krankmeldungen gesetzlich Versicherter ab 01.01.2023 ab

  1. Der Arbeitnehmer geht zum Arzt. Dieser stellt die Arbeitsunfähigkeit fest. Der Arbeitnehmer erhält vom Arzt allerdings keinen "gelben Zettel" (AU-Bescheinigung) mehr für den Arbeitgeber oder die Krankenkasse, sondern der Arzt übermittelt die Daten zur Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse.
  2. Der Arbeitnehmer meldet sich unverzüglich persönlich oder telefonisch bei seinem Arbeitgeber und teilt diesem mit, dass er arbeitsunfähig ist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert (Meldepflicht).
  3. Sie als Arbeitgeber teilen uns schriftlich mit Hilfe des zum Download bereitgestellten Formulars per Mail oder per Telefax die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers mit.
  4. Wir rufen dann die Daten wiederum bei der Krankenkasse ab. Soweit sich daraus eine Abweichung zu der mitgeteilten Dauer der Arbeitsunfähigkeit ergibt, geben wir Ihnen eine Rückmeldung.
  5. Danach geht alles seinen gewohnten Weg.

Bitte teilen Sie uns die Krankmeldungen der Arbeitnehmer umgehend und in schriftlicher Form mit Hilfe des nachfolgenden Formulars per E-Mail oder Fax mit.
Von telefonischen Meldungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Arbeitsunfähigkeitsmeldung
für die Lohnabteilung ab 01.01.2023

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