Erfahren Sie, was es mit der Einführung der
E-Rechnung auf sich hat und wie Sie Ihr Unternehmen schon jetzt darauf vorbereiten können.
Steuerberatungskanzlei Oldenburg
Wir sind in allen steuerlichen und kaufmännischen Fragen für Sie da.
- Für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler halten wir ein breites Portfolio an Leistungen bereit.
- Auch Privatpersonen wie Vermieter, Rentner und Arbeitnehmer werden von uns individuell nach ihren Bedürfnissen betreut.
- Bei speziellen Fachfragen profitieren Sie von unserem starken Netzwerk in der SHBB/LBV-Gruppe.
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Unsere Kanzlei
Neuregelung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung ab 2023
Ab dem 1. Januar 2023 erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigung) für den Arbeitgeber oder die Krankenkasse nicht mehr in Papierform. Der Arzt übermittelt die AU-Bescheinigung elektronisch direkt an die Krankenkasse. Der Abruf der AU-Bescheinigung erfolgt nicht automatisch, sondern muss für jede Arbeitsunfähigkeit durch die lohnabrechnende Stelle (Steuerberater) erfolgen. Um die Zusammenarbeit mit Ihnen im Rahmen der Lohnabrechnung zu vereinfachen, nutzen Sie bei Krankmeldungen bitte unser neues Formular im Downloadbereich.
Dokumente zur Lohn- und Gehaltsabrechnung
In unserem Download-Bereich stellen wir Ihnen Dokumente zum Thema Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Verfügung.
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